Ambulante Familienhilfe

 

 

Eltern haben ein Recht auf Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII, ebenso wie junge Menschen nach §41 SGB VIII ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

 

Familien und junge Menschen mit Unterstützungsbedarf können sich jederzeit an die Jugendämter wenden. Gespräche dort klären den individuellen Bedarf und die Art und Weise der Unterstützung, bevor eine ambulante Hilfe eingerichtet werden kann.

 

Sollte im Gespräch mit dem Jugendamt ein Bedarf an Unterstützung deutlich werden, bieten wir als freier Jugendhilfeträger zur Verwirklichung dieses Rechts bei, indem wir

 

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern,

  • helfen Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,

  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

  • positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine  kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen helfen.

 

Die Aufgaben der ambulanten Familienhilfe umfassen folgende Leistungen zugunsten junger Menschen und Familien:

 

Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII

Ambulante Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VIII

 

Grundsätzlich haben Familien ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Wahl des Anbieters.

 

Ambulante Hilfen nach § 27 SGB VIII sind in Essen kostenfrei.

 

Hier finden Sie uns

Ruhrsystem
Saarbrücker Str. 85-87
45138 Essen

 

 

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

+49 201 80092072+49 201 80092072

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Ruhrsystem